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Übersicht über die Einteilung der Feuerwehren in Niedersachen
Einteilung der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen
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Niedersachsen gliedert die Feuerwehren in 3 Größen:
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| Ortsfeuerwehr |
min. Ausrüstung
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min. Stärke |
Voraussetzungen |
| mit Grundausstattung |
TSF / TSF-W [LF8 ab 1500 Einw. *] |
1/1/20 Gruppe * 150% Reserve |
Zur Sicherung im örtlichen Bereich ( Dorf, Ortsteil ) |
| als Stützpunkt |
LF 8 / LF 8-6 TLF 8 (TLF 16) oder RW 1 oder GW 1 |
1/1/30 Gruppe + Trupp *150% Reserve |
Zur Sicherung im überörtlichem Bereich. In Gemeinden mit bis zu 10 OrtsFF sind 2 als Stützpunkt auszustatten. Danach alle 5 OrtsFF ein Stützpunkt. |
| als Schwerpunkt |
ELW LF 16 TLF 16 oder TroTLF16 DL 30 oder RW 2 oder SW |
1/1/40 Zugstärke *100% Reserve |
In Gemeinden mit mehr als 15000 Einwohner ist ein Schwerpunkt einzurichten |
Auszüge aus den Verordnungen über:
- Mindeststärke - Gliederung - Verordnung zur Änderumg der Verordnung vom 23.10.98
-*mit dem LF8 ab 1500 Einwohner steht im keiner Verordnung! Hat sich jedoch als Regel bestätigt!
Ausnahmen bestätigen die Regel!
Deshalb wird auf Vollständigkeit und rechtliche Richtigkeit keine Gewähr gegeben! |
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