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Einteilung der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen
Übersicht über die Einteilung der Feuerwehren in Niedersachen

 

Einteilung der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen

Niedersachsen gliedert die Feuerwehren in 3 Größen:

Ortsfeuerwehr

min. Ausrüstung

min. Stärke Voraussetzungen
mit Grundausstattung TSF / TSF-W
[LF8 ab 1500 Einw. *]
1/1/20
Gruppe
* 150%
Reserve
Zur Sicherung im örtlichen Bereich
( Dorf, Ortsteil )
als Stützpunkt LF 8 / LF 8-6
TLF 8 (TLF 16)
oder RW 1
oder GW 1
1/1/30
Gruppe + Trupp
*150%
Reserve
Zur Sicherung im überörtlichem
Bereich. In Gemeinden mit bis
zu 10 OrtsFF sind 2 als Stützpunkt
auszustatten.
Danach alle 5 OrtsFF ein Stützpunkt.
als Schwerpunkt ELW
LF 16
TLF 16
oder TroTLF16
DL 30
oder RW 2
oder SW
1/1/40
Zugstärke
*100%
Reserve
In Gemeinden mit mehr
als 15000 Einwohner ist ein
Schwerpunkt einzurichten

Auszüge aus den Verordnungen über:

- Mindeststärke
- Gliederung

- Verordnung zur Änderumg der Verordnung vom 23.10.98

-*mit dem LF8 ab 1500 Einwohner steht im keiner Verordnung! Hat sich jedoch als Regel bestätigt!


Ausnahmen bestätigen die Regel!

Deshalb wird auf Vollständigkeit und rechtliche Richtigkeit keine Gewähr gegeben!