| Merkblatt Brenntag / BrennVO |
Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Bereich der Stadt Moringen, Stand 04.10.2010Gartenabfälle dürfen in der Stadt Moringen zukünftig in den Herbstmonaten Oktober und November, sowie in den Frühjahrsmonaten April und Mai jeden Samstag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr verbrannt werden. Hierzu hat die Stadt Moringen jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen. Hier bitten wir jedoch auch um Anzeige bei der Einsatzleitstelle des LK Northeim unter Tel. 05551-606600 und beim Ortsbrandmeister Zu den Gartenabfällen zählen nur die pflanzlichen Abfälle, die im Rahmen der Unterhaltung und Bewirtschaftung gärtnerisch genutzter Grundstücke anfallen. Grundsätzlich sollen diese Abfälle durch Kompostierung, Verrottung oder Untergraben/Unterpflügen beseitigt werden. Aufgrund der Brennverordnung (altes Gegenstück ->Kompostverordnung) kann die Gemeinde jedoch das Verbrennen pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen zulassen. Es gilt jedoch grundsätzlich die Kompostverordnung, in abweichenden Punkten gilt die Allgemeinverfügung Nicht verbrannt werden darf an gesetzlichen Feiertagen oder am Tag unmittelbar davor. Außerdem gilt nach der Kompostverordnung ein allgemeines Brennverbot bei lang anhaltender trockener Witterung, bei starkem Wind, auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen 1 von Wasserschutzgebieten. Zum Brandschutz und zum Schutz der Allgemeinheit hat die Stadt Moringen in ihrer Allgemeinverfügung weitere Voraussetzungen festgeschrieben, unter denen ein Verbrennen erlaubt ist. Unter anderem ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle danach unter folgenden Bedingungen zulässig:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 05554/202-32 |

