Es hat bei Ihnen gebrannt...

In Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus hat es gebrannt. Das Feuer konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Wir möchte Ihnen mit diesen Informationen helfen, die unmittelbar anstehenden Probleme zu lösen.

Allgemeine Hinweise

Nach Ablöschen des Schadenfeuers und mit Abkühlen der Brandstelle werden die im Rauchgas vorhandenen organischen Schadstoffe zunehmend an Ruß gebunden. Gerade diese stabile Bindung an Ruß verhindert, dass die beim Brand gebildeten organischen Schadstoffe für den menschlichen Organismus z.B. über die Haut oder Atemwege verfügbar sind und ihn schädigen können. Trotz der Anwesenheit von giftigen Stoffen besteht also an erkalteten Brandstellen bei Einhaltung von Schutzmaßnahmen kein erhöhtes Gefährdungspotential. Diese Brandschadenerfahrung der vergangenen Jahre wurde durch Ausführungen des Bundesgesundheitsamtes bestätigt, wonach die Bioverfügbarkeit rußadsorbierter Schadstoffe gering ist.

Bei Bränden im Haus- oder Wohnbereich ist in der Regel nicht mit erhöhten Schadstoffbelastungen zu rechnen, sofern keine größeren Mengen von PVC verbrannt oder verschwelt sind. Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können so auch vom Geschädigten selbst vorgenommen werden. Dabei empfiehlt sich die Einhaltung von Schutzmaßnahmen, um zu verhindern, dass z.B. aufgewirbelte Stäube eingeatmet oder die Hautoberfläche großflächig beschmutzt werden.

War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Rußteilchen wahr zu nehmen, können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten. Beachten Sie bitte den Hinweis unter Punkt. 2. War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder starker Verrauchung betroffen, sollten Sie zunächst die nachfolgenden Informationen beachten.


Unsere konkreten Tipps:

1. Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine!

2. Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf.

3. Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn sie erkaltet und durchlüftet sind. Halten Sie, bevor Sie in Ihre Wohnung gehen, Rücksprache mit der Feuerwehr oder der Polizei!

4. Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche.

5. Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter und Hauseigentümer!

6. Informieren Sie Ihre Versicherung! Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung! Als Eigentümer des Hauses bzw. Wohnung setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung, falls Sie entsprechend versichert sind! Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen, mögliche Sanierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen Versicherung ab!

7. Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, durch Ruß oder Rauch betroffen, oder fühlen Sie sich nach dem Schadensereignis in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen! Sollten sich bei der Suche nach einer Unterkunft Probleme ergeben, so wenden Sie sich bitte an uns, wir vermitteln Ihnen Hilfe.

8. Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß!

9. Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder sogar Kinderspielzeug aus Ihrer Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein. Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich reinigen! Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Rußspuren.

10. Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden.

11. Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt!

Komm zu uns!