Freitag der 13. ist Rauchmeldertag. Dein Glückstag?

Rauchmelder retten Leben – Brandschutz und Brandprävention

Die meisten Brandopfer (70 Prozent) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung!
rauchmelder 204x135Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.

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Rund 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.

Funktionsfähige Rauchmelder hätten ihr Leben retten können

Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Dich auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Dir den nötigen Vorsprung, um Dich und Deine Familie in Sicherheit bringen zu können.

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So machst Du Freitag den 13. zum Glückstag:

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1. verabschiede Dich von ;gefährlichen Irrtümern:

Genauso weit verbreitet wie die Vielzahl an Brandursachen sind die Unwissenheit und die Sorglosigkeit, mit der die meisten Personen eine Brandgefahr für sich ausschließen:

"Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen."/„Mir bleibt genug Zeit, mich in Sicherheit zu bringen.“

Irrtum, Du hast durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht. Bei allen Bränden entstehen gerade in der Schwelphase schon kurz nach Brandausbruchgroße Mengen hochgiftiger Gase. Es bleiben nur zwei bis vier Minuten zur Flucht.

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;„Die Hitze wird mich früh genug wecken.“

Der größte anzutreffende Irrtum: Denn weit gefährlicher als Flammen oder Hitze ist der Brandrauch. Schon nach wenigen Minuten erreichen die bei Bränden freigesetzten Gase lebensbedrohliche Konzentrationen, die nach kürzester Zeit zum Erstickungstod führen.

;"Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren."

Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur 4 Minuten Zeit hat – besonders nachts, wenn Dein Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.

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;"Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher."

Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Dich ganz unverschuldet. Auch die aufmerksamsten Zeitgenossen sind nicht vor den nächtlichen Gefahren und der Vielzahl aller möglichen Brandursachen geschützt.€¨

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"Steinhäuser brennen nicht."

Das brauchen Sie auch nicht! Schon Deine Gardine, die Tapete oder ca. 100g Schaumstoff, beispielsweise in deiner Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen. Nicht abgeschaltete oder defekte elektrische Geräte und überlastete Leitungen sind weitere Gefahrenquellen.€¨

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2. überprüfe Deine Rauchmelder ;

Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn beispielsweise die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung zwingend notwendig

Die Wartung erfolgt in mehreren Schritten: Um zu überprüfen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren, muss zunächst die Prüftaste gemäß der Herstellerangaben gedrückt werden. Ein Batteriewechsel ist erforderlich, wenn der Rauchmelder regelmäßig einen Warnton aussendet. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob die öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind oder sich die Raumnutzung geändert hat.

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3. Hasst Du genug Rauchmelder instaliert?

Ist beispielsweise aus dem Arbeitszimmer ein Kinderzimmer geworden, muss auch hier ein Rauchmelder installiert werden. Die mindestanzahl an Rauchmeldern beschreibt die Rauchmelderpflicht in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) im § 44 Absatz 5:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind, hat die Eigentümerin oder der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend den Anforderungen […] auszustatten. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder […] sind die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“

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Solltesst Du feststellen das Dir noch der ein oder andere Melder fehlt nutze den Tag und beschaffe und installiere am besten sofort die fehlenden Melder. Denn: Gekauft und in den Schrank gelegt nutzen sie genaqu so viel, als wenn sie noch im Geschäft liegen würden...

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Schau auch auf unserer Bürgerinformation: ;Die richtige Montage von Rauchmeldern / Mindestausrüstung

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Für weitergehende Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung!

Ganz gleich ob Du Fragen zur richtigen Montage oder zur Auswahl des passenden Melders hast. Sprich uns einfach an! Wir helfen gerne!

Komm zu uns!